Häusliche Pflege durch Familienangehörige

Viele Angehörige möchten die pflegebedürftigen Familienmitglieder ungern in ein Pflegeheim unterbringen, in solchen Fällen dient zur Unterstützung die gesetzliche Pflegeversicherung.  Angehörige, die pflegebedürftige Familienmitglieder zu Hause pflegen, können mit einer regelmäßigen monatlichen Unterstützung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung rechnen, sowie für  Kosten für Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen. Mithilfe dieser monatlichen Zahlungen lassen sich Verdienstausfälle kompensieren, da die eigentliche Arbeit und somit der Verdienst, aufgrund der häuslichen Pflege eingeschränkt werden muss. Die monatliche Zahlung hängt von der jeweiligen Pflegestufe ab. Damit die Pflegestufe fachgerecht beurteilt werden kann, wird bei der Beantragung der Pflegestufe die pflegebedürftige Person vom medizinischen Dienst/Gutachter untersucht.

Seit Januar 2013 gibt es einen Betreuungsbetrag, die sogenannte Pflegestufe 0. Diese Stufe ist für Menschen gedacht, deren Alltag durch Demenz oder psychische Erkrankung stark eingeschränkt ist, aber jedoch nicht zur Pflegestufe I zugeordnet werden können. Nun erhalten die Betroffenen seit 2013 in der Pflegestufe 0 und in den anderen Pflegestufen einen Zuschuss.

Da sich der Gesundheitszustand einer pflegebedürftigen Person im Laufe der Zeit ändern kann, werden die Einstufungsuntersuchungen im Bedarfsfall wiederholt. Somit kann die Pflegepauschale durch eine Veränderung der Pflegestufe an den jeweiligen Gesundheitszustand angepasst werden. Zusätzlich zu den Kosten für die häusliche Pflege können auch noch Sachleistungen über die Pflegeversicherung abgerechnet werden. Jede notwendige Sachleistung muss im Bedarfsfall beantragt und bewilligt werden.

Übersicht Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung

bei häuslicher Pflege durch Angehörige

Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III
235 € 440 € 700 €

 

bei Demenz und häuslicher Pflege durch Angehörige

Pflegestufe 0 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III
120 € 305 € 525 € 700 €

 

Die Vorteile für die Pflegebedürftigen

Die häusliche Pflege hat für die Pflegebedürftigen viele Vorteile. Zumeist können sie in der häuslichen vertrauten Umgebung bleiben, dort fühlen sich die Pflegebedürftigen wohler, als in einem unbekannten Pflegeheim. Die Pflege wird von der Verwandtschaft oder guten Freunden übernommen, zu denen auch schon vor der Pflegebedürftigkeit eine gute Beziehung bestand. Der Bezug zur eigenen Familie und zu guten Freunden kann wesentlich besser aufrechterhalten werden, als in einem Pflegeheim. Je nach Wohnlage ist bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim ein Wohnrotwechsel nicht ausgeschlossen. Gleichaltrige Freunde und Bekannte, die die pflegebedürftigen Personen gerne einmal besuchen möchten, haben es dann oft schwer, die Pflegeheime zu erreichen. Dies wird besonders dann schwierig, wenn die potenziellen Besucher kein eigenes Auto besitzen und ländlich wohnen.

Bei der häuslichen Pflege kann bedeutend besser auf die Bedürfnisse der zu pflegenden Person eingegangen werden. Das Essen wird häufig von nahen Angehörigen so gekocht, wie die pflegebedürftigen es seit jeher gewohnt sind. Auch bei den Essenszeiten besteht mehr Flexibilität, als in einem Pflegeheim. Häufig ist die Unterbringung in einem Pflegeheim mit einem Arztwechsel verbunden, weil dieses weit entfernt vom früheren Wohnort liegt. Bei der häuslichen Pflege kann der Hausarzt die ärztliche Betreuung weiterhin übernehmen.

Erleichterungen für die pflegenden Familienangehörigen

Wer sich selbst verpflichtet hat, die häusliche Betreuung einer pflegebedürftigen Person zu übernehmen, braucht auf Urlaub und Erholung nicht zu verzichten. Je nach Pflegebedürftigkeit wird die häusliche Pflege in dem besagten Zeitraum von einem Pflegedienst übernommen, oder die pflegebedürftige Person kommt für die Urlaubszeit zur Kurzzeitpflege in ein Pflegeheim. Da diese Kompromisse nie von langer Dauer sind, braucht man sich kein schlechtes Gewissen machen, wenn die Pflege kurzfristig von anderen Pflegekräften übernommen wird. Die dafür anfallenden Kosten der Verhindungspflege werden ebenfalls von der Pflegekasse für maximal 4 Wochen pro Kalenderjahr übernommen.