Pflegezusatzversicherung Tarife vergleichen

Pflegezusatzversicherung

Dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung im späteren Pflegealter nicht kostendeckend sind, ist bekannt. Bundesregierung, Politiker, Kranken- und Pflegekassen weisen bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf die Notwendigkeit einer Pflegezusatzversicherung hin. Doch was bedeutet private Zusatzversicherung, für wen ist sie hilfreich, hilft der Staat dabei und was kostet sie letztendlich? Diese Fragen stellen sich vor allem diejenigen Bürger, deren Einkommen überschaubar bis gering ist, die also kaum Geld für eine Altersvorsorge oder für eine Pflegezusatzversicherung erübrigen können.

Bereits seit Mitte der 1990er Jahre ist die Pflegeversicherung eine Pflichtversicherung. Sie kann diesbezüglich mit der Krankenversicherung als einer weiteren Pflichtversicherung für alle Bürger verglichen werden. Die gesetzlichen beziehungsweise die privaten Krankenkassen müssen Anträge des versicherungsberechtigten Personenkreises annehmen. Umgekehrt muss sich jeder Bürger Kranken- und Pflege versichern. Das hängt eng miteinander zusammen. Die Beiträge zur Kranken- und zur Pflegeversicherung werden in einer Summe an die vom Versicherungsnehmer ausgewählte Krankenkasse gezahlt. Die Pflegekassen als Träger der Pflegeversicherung sind der jeweiligen Krankenkasse zugeordnet. Diese gesetzliche Pflegeversicherung ist eines von mehreren notwendigen Standbeinen zur Finanzierung einer späteren Pflegebedürftigkeit.

Staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung für jeden Bürger

Eine zweite Säule ist Pflege Bahr, eine staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung. Initiator ist der Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr. Nach dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz, dem PNG aus dem Jahre 2012 hat ab Januar 2013 jeder Bürger die Möglichkeit, eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung abzuschließen. So wie die Riester-Rente nach dem damaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester benannt worden ist, so wird diese staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung als Pflege Bahr nach dem Bundesgesundheitsminister benannt. Generell gilt, dass Pflege Bahr bis auf ein, zwei Ausnahmen für alle Bürger möglich ist. Es gibt keine Unterschiede beim Berufsstand oder bei der gesundheitlichen Verfassung zum Antragszeitpunkt. Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung können Arbeiter, Angestellte und Beamte gleichermaßen abschließen. Diese private Pflegezusatzversicherung ist somit ganz allgemein ein Angebot für alle Berufsgruppen.

Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Ein weiterer Aspekt der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung Pflege Bahr ist der Kontrahierungszwang. Wenn die Versicherungsgesellschaften Pflege Bahr anbieten, dann können sie Aufnahmeanträge nicht ablehnen. Der gesetzlich vorgesehene Kontrahierungszwang sieht auch vor, dass auf Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder Leistungsminderungen im späteren Pflegefall verzichtet wird. Unabhängig von der gesundheitlichen Verfassung ist jeder Antragsteller gleich zu behandeln. In dem Sinne gibt es keinen Unterschied zwischen gesunden oder erkrankten Antragstellern. Die müssen ihrerseits achtzehn Jahre alt sein, Beiträge an die gesetzliche Pflegeversicherung zahlen und dürfen keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten haben oder aktuell beziehen. Die Pflegezusatzversicherung Pflege Bahr wird ausschließlich als Pflegetagegeld angeboten und der Versicherer hat eine Wartezeit von fünf Jahren ab Vertragsbeginn.

Private Pflegezusatzversicherung als drittes Standbein

Die Pflegezusatzversicherung Pflege Bahr ist von der Leistung her begrenzt. Zusammen mit der gesetzlichen Pflegeversicherung sind in vielen Fällen die später zu erwartenden Pflegekosten nach wie vor nicht gedeckt. Um das zu gewährleisten, wird eine weitere private, und zwar nicht staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung benötigt. Hier entfallen die Zwänge von Pflege Bahr für beide Seiten. Das bedeutet keinen Kontrahierungszwang, eine Gesundheitsprüfung, kürze bis hin zu keine Wartezeiten und die Auswahlmöglichkeiten zwischen Pflegetagegeld-, Pflegerenten- oder Pflegekostenversicherung. Mit dieser privaten Pflegezusatzversicherung lässt sich eine Rundumfinanzierung des späteren Pflegebedarfs sozusagen justieren. Gesetzliche Pflegeversicherung und private Pflegezusatzversicherungen decken gemeinsam den Maximalbedarf an späteren Pflegekosten und garantieren ein finanziell sorgenfreies Leben im Alter.