Pflegeversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen sowie auch der privaten Pflegeversicherung sind rechtlich durch den Gesetzgeber festgelegt. Nur reichen diese jedoch nicht aus, um die hohen Kosten im Falle einer Pflegebedürftigkeit zu decken. Die Betroffenen und deren Angehörigen müssen häufig auf ihr eigenes Erspartes zurückgreifen, aus diesem Grund ist es sinnvoll eine Pflegetagegeldversicherung abzuschließen.

Welche der vielfältigen Versicherungsangebote die besten Preis- und Leistungsverhältnisse bieten, kann man im Internet recherchieren. Versicherungsvergleiche werden kostenlos online angeboten. Nur durch eine private Zusatzversicherung kann die Kostenspanne zwischen den tatsächlichen Kosten der Pflege und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung geschlossen werden. Hierbei ist es egal, ob die pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim betreut oder zu Hause gepflegt wird.

Die Leistungen der privaten Pflegeversicherungen sind abhängig von der Pflegestufe

Wie bei der gesetzlichen Pflegeversicherung auch, ist die Höhe der monatlichen Zahlungen einer Pflegetagegeldversicherung ebenfalls von der Pflegestufe abhängig. Sollte ein Pflegefall eintreten, muss man so schnell wie möglich handeln und einen formlosen Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei der zuständigen Krankenkasse stellen. Aufgrund des Antrages zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird der MDK die pflegebedürftige  Person und auch deren nächster Angehöriger besuchen. Der Gutachter wird sich während des ganzen Besuches ein genaues Bild über die pflegebedürftige Person verschaffen.

Berufstätige Familienangehörige bei dem akut ein Pflegefall in der Familie auftritt, haben das Recht eine gesetzliche Pflegezeit in Anspruch zu nehmen. Man kann sich dabei für zwei unterschiedliche Varianten entscheiden. Entweder bleibt man, nach Absprache mit dem Arbeitgeber, 10 Tage nach eintreten der akuten Pflegebedürftigkeit zu Hause oder beantragt bis zu 6 Monate dauernden Sonderurlaub. In dieser Zeit sollte man alle nötigen Schritte zur Organisation der Pflege erledigt haben. Entweder schafft man zu Hause die Bedingungen für eine häusliche Pflege oder findet einen Pflegeplatz in einem Pflegeheim. Zuallererst sollte man allerdings den Antrag zur Feststellung der Pflegestufe stellen.

Notwendige Vorbereitungen

Um für das Gutachten zur Feststellung der Pflegestufe bestens vorbereitet zu sein, bedarf es intensiver Vorbereitung. Man sollte sich ausführliche Notizen machen, welche Pflegeleistungen jeden Tag notwendig sind und wie viel Zeit sie in Anspruch nehmen (Pflegetagebuch). Zusätzlich ist anzuraten, dass man sich beim behandelnden Hausarzt Kopien aller aktuellen Arzt- und Krankenhausberichte anfertigen lässt, damit die vorhandenen Erkrankungen und Einschränkungen für den Gutachter nicht nur ersichtlich sind, sondern auch von ärztlicher Seite bestätigt werden. Sollten noch Sonderausgaben (Rollstuhl, Pflegebett, Treppenlift usw.) notwendig sein, müssen diese exakt aufgelistet werden. Unverbindliche Kostenvoranschläge sind dabei nicht von Nachteil.

Je intensiver der Besuch des Gutachters vorbereitet wird, desto geringer ist die Gefahr, dass die Pflegestufe falsch beurteilt wird. Sollte eine Demenz vorliegen, muss diese unbedingt erwähnt werden, weil bei Demenz die Höhe der monatlichen Leistungen angehoben wird. Wer zusätzlich eine private Pflegeversicherung neben der gesetzlichen Pflegeversicherung abgeschlossen hat, benötigt die Einstufung in die zutreffende Pflegestufe auch für diese. Erst nach der Feststellung der Pflegestufe können Angehörige richtig planen. Zu diesem Zeitpunkt weiß man, wie viel Geld man monatlich für die Ausführung der Pflege zur Verfügung hat. Erst dann kann man sich entscheiden, ob man als Angehöriger die Pflege selber übernimmt, einen häuslichen Pflegedienst beauftragt oder nach einem Heimplatz Ausschau hält.