Pflegezusatzversicherung vergleichen

Viele Personen haben in letzter Zeit den Wunsch geäußert, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Dabei dürfte in erster Linie eine Rolle spielen, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur in den allerseltensten Fällen die Kosten deckt, die bei einer längerfristigen oder dauerhaften Pflegebedürftigkeit entstehen. Im Zuge der Einführung der geförderten Pflegezusatzversicherung am 1. Januar 2013 ist die Zahl der privaten Pflegeversicherungstarife erheblich gestiegen. Aus diesem Grunde sollte der Interessent die Pflegezusatzversicherung vergleichen. Noch schneller geht es, wenn die persönlichen Daten in einen speziellen Tarifrechner im Internet eingegeben werden. Auf diese Weise können die infrage kommenden Pflegeversicherungstarife direkt abgelesen werden.

Geförderte und ungeförderte Pflegezusatzversicherung vergleichen

Die staatliche Förderung für die Pflegezusatzversicherung kann grundsätzlich nur gezahlt werden, wenn es sich um eine Pflegetagegeldversicherung handelt, bei der keine Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen. Auf diese Weise können auch Personen, die chronisch krank sind oder bestimmte Vorerkrankungen aufweisen, einen Vertrag über eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Sofern der Monatsbeitrag mindestens 10 Euro beträgt, erhalten sie 5 Euro vom Staat gutgeschrieben. Dieser Betrag wird direkt mit dem Beitrag verrechnet. Die Frage, ob eine Person lieber eine geförderte oder eine ungeförderte private Pflegezusatzversicherung abschließen sollte, kann nicht allgemeingültig beantwortet. Hierbei dürfte vor allem eine Rolle spielen, ob und in welchem Umfang bereits Vorerkrankungen existieren.  Sollte dies nicht der Fall sein, wäre eine ungeförderte Pflegezusatzversicherung fast immer besser geeignet. Um hier endgültige Klarheit zu bekommen, sollte der Interessent die geförderte und die ungeförderte Pflegezusatzversicherung vergleichen. Die ungeförderte Pflegezusatzversicherung zeichnet sich in der Regel durch ein deutlich besseres Preis-Leistungsverhältnis aus, als dies bei einer geförderten Pflegezusatzversicherung der Fall ist. Wer gesund ist und die staatliche Förderung in Anspruch nehmen möchte, sollte sich für einen Kombinationstarif aus der geförderten und der ungeförderten Pflegezusatzversicherung entscheiden.

Leistungen der privaten Pflegezusatzversicherung

Die private Pflegezusatzversicherung kann grundsätzlich unterteilt werden in die Pflegetagegeld- und die Pflegekostenversicherung. Wer großen Wert auf eine staatliche Förderung legt, sollte sich für eine Pflegetagegeldversicherung entscheiden, da eine Pflegekostenversicherung nicht gefördert werden kann. In Abhängigkeit von der Pflegestufe zahlt die private Pflegezusatzversicherung ein individuelles Pflegetagegeld, dessen Höhe bei Vertragsabschluss vereinbart werden kann. Wer sich näher über diese Thematik informieren möchte, sollte die Pflegezusatzversicherung vergleichen. In den allermeisten Fällen erbringt die private Pflegezusatzversicherung